
Die Gesetzliche Rentenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland basiert aus gesetzlicher Perspektive auf Sozialgesetzbuch IV (SGB IV), und ist ein Versicherungszweig des gegliederten deutschen Sozialversicherungssystems, welches vor allem der Alterssicherung von (abhängig) Beschäftigten dient. Letztere sind zur praktischen Teilnahme gesetzlich verpflichtet, finanzieren die Versicherung vermittels des sogenannten „Umlageverfahrens“. Aber auch andere Personenkreise unterliegen der Versicherungspflicht (der Rentenversicherung), und/oder sind quasi „automatisch“ beziehungsweise freiwillig versichert. Desweiteren besitz jeder eine einmalige Rentenversicherungsnummer. Gemäß dem „Generationenvertrag“ bezahlen arbeitstätige Versicherte die Renten der [...]

